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BAG, Be­schluss vom 13.12.2016, 1 ABR 7/15

   
Schlagworte: Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 ABR 7/15
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 13.12.2016
   
Leitsätze: Eine vom Arbeitgeber betriebene Facebookseite, die es den Nutzern von Facebook ermöglicht, über die Funktion „Besucher-Beiträge“ Postings zum Verhalten und zur Leistung der beschäftigten Arbeitnehmer einzustellen, ist eine technische Einrichtung, die zur Überwachung der Arbeitnehmer iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist. Die Bereitstellung der Funktion „Besucher-Beiträge“ unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2014, 14 BV 104/13
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2015, 9 TaBV 51/14
   

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