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BAG, Ur­teil vom 02.11.2016, 10 AZR 596/15

   
Schlagworte: Krankheit, Weisungsrecht, Abmahnung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 10 AZR 596/15
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 02.11.2016
   
Leitsätze: Während der Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur dann anweisen, zu einem Personalgespräch in den Betrieb zu kommen, wenn hierfür ein dringender betrieblicher Anlass besteht, der einen Aufschub der Weisung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit nicht gestattet, und die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb dringend erforderlich ist und ihm zugemutet werden kann.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 08.10.2014, 37 Ca 2857/14
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.07.2015, 6 Sa 2276/14
   

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