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BAG, Ur­teil vom 13.02.2007, 9 AZR 575/05

   
Schlagworte: Teilzeitbeschäftigung, Gleichbehandlungsgrundsatz
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 575/05
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 13.02.2007
   
Leitsätze: 1. Der Arbeitgeber kann erhöhten Arbeitskräftebedarf durch Verlängerung der Arbeitszeit teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer decken.
2. Bei der Auswahl, welcher Teilzeitkraft er zu diesem Zweck eine Vertragsänderung anbietet, ist der Arbeitgeber frei.
3. Der Arbeitgeber wird durch § 9 TzBfG nicht verpflichtet, das gestiegene Arbeitszeitvolumen anteilig auf alle interessierten Teilzeitbeschäftigten zu verteilen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Koblenz, Urteil vom 20.10.2004, 4 Ca 1600/04
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.04.2005, 6 Sa 17/05
   

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