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LAG Köln, Ur­teil vom 22.04.2016, 4 Sa 1095/15

   
Schlagworte: Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 4 Sa 1095/15
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.04.2016
   
Leitsätze:

1. Das Unionsrecht (Urteil des EUGH vom 12.06.2014 - C-118/13 - Bollacke) gebietet es, § 7 Abs. 1 S. 1 BUrIG so auszulegen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Urlaubsanspruch von sich aus auch ohne ein Urlaubsverlangen des Arbeitnehmers zu erfüllen (wie LAG Berlin-Brandenburg 12.06.2014 - 21 Sa 221/14).

2. Für die Jahre 2012 und 2013 scheitert aber ein dementsprechender Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen der ständigen gegenteiligen Rechtsprechung des BAG am Verschulden des Arbeitgebers.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 21.10.2015, 4 Ca 1568/15
   

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