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LAG Köln, Ur­teil vom 29.10.2012, 5 Sa 549/11

   
Schlagworte: Dienstkleidung, Diskriminierung: Geschlecht, Gleichbehandlung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 5 Sa 549/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 29.10.2012
   
Leitsätze:

1. Männliche Piloten können auch dann zum Tragen einer Pilotenmütze verpflichtet werden, wenn es Pilotinnen freigestellt ist, ob sie die Pilotenmütze tragen.

2. Eine derartige in einer Betriebsvereinbarung getroffene Regelung verstößt nicht gegen das AGG. Maßgeblich hierfür ist, dass die für Frauen und Männer geltenden Vorschriften zur Pilotenmütze nicht isoliert betrachtet und miteinander verglichen werden können. Zu berücksichtigen ist vielmehr, dass die Betriebsparteien für Frauen und Männer unterschiedliche Regelungen zur Dienstkleidung getroffen haben. Ein Vergleich des gesamten Regelwerks zur Dienstkleidung für Männer und Frauen ergibt, dass die Ausgestaltung der Dienstkleidung in der Betriebsvereinbarung für das jeweilige Geschlecht nicht zu einer günstigeren oder eine weniger günstigen, sondern lediglich zu einer anderen Behandlung führt. Eine lediglich andere Behandlung, die nicht mit einer Herabsetzung gegenüber dem anderen Geschlecht verbunden ist, stellt keine vom AGG erfasste Benachteiligung dar.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 5.4.2011 - 12 Ca 8659/10
Nachfolgend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.09.2014, 1 AZR 1083/12
   

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