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BAG, Ur­teil vom 25.05.2016, 5 AZR 135/16

   
Schlagworte: Mindestlohn, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 135/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 25.05.2016
   
Leitsätze:

1. Der Mindestlohnanspruch aus § 1 Abs. 1 MiLoG ist ein gesetzlicher Anspruch, der eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch tritt.

2. Erfüllt ist der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn die für den Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikation der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit dem gesetzlichen Mindestlohn ergibt. Erfüllung tritt mit Zahlung des Bruttoarbeitsentgelts ein. Auch verspätete Zahlungen können Erfüllungswirkung haben.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Brandenburg an der Havel, Urteil vom 19.08.2015, 3 Ca 260/15
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.01.2016, 19 Sa 1851/15
   

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