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BAG, Ur­teil vom 22.04.2010, 6 AZR 962/08

   
Schlagworte: Strukturausgleich, TVÜ-B, TVöD: Überleitung, Bewährungsaufstieg
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 6 AZR 962/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.04.2010
   
Leitsätze: Führen bei der Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung alle nach den anerkannten Auslegungsregeln heranzuziehenden Gesichtspunkte zu keinem eindeutigen Ergebnis, ist letztlich der Auslegung der Vorzug zu geben, die bei einem unbefangenen Durchlesen der Regelung als näherliegend erscheint und folglich von den Normadressaten typischerweise als maßgeblich empfunden wird.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2008, 8 Ca 13/08
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.10.2008, 13 Sa 77/08
Nachgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2010, 13 Sa 73/10
   

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