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LAG Nie­der­sach­sen, Ur­teil vom 31.05.2010, 12 Sa 875/09

   
Schlagworte: Kündigung: Fristlos, Internetnutzung, Kündigung: Private Internetnutzung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Aktenzeichen: 12 Sa 875/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 31.05.2010
   
Leitsätze: Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitarbeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt - an mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der gar keinen Raum für die Erledigung von Dienstaufgaben mehr lässt. Es handelt sich in einem solchen Fall um eine "exzessive" Privatnutzung des Dienst-PC.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Nienburg, Urteil vom 26.02.2009, 3 Ca 311/08
   

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