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LAG Köln, Ur­teil vom 25.01.2010, 2 Sa 996/09

   
Schlagworte: Beschäftigungspflicht, Arbeitszeit
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 2 Sa 996/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 25.01.2010
   
Leitsätze:

Bei der Klausel "im monatlichen Durchschnitt 150 Stunden" handelt es sich um eine nach dem blue-pencil-Test teilbare Klausel.

Bei einer Einsatzsteuerung nach Fremdvorgaben auf Grund mitbestimmter Schichtpläne muss die Arbeitgeberin im Fall eines Aufstockungsverlangens nach § 9 TzBfG darlegen, dass eine sinnvolle Schichtplangestaltung bei Zuordnung von Arbeitsstunden zu einem Vollzeitarbeitsverhältnis nicht mehr möglich ist. Sie muss auch darlegen, dass alle Verhandlungsmöglichkeiten mit dem Betriebsrat zur Schichtplananpassung an die Arbeitszeitwünsche ausgeschöpft sind.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 18.05.2009, 15 Ca 3663/08
   

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