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BAG, Be­schluss vom 02.11.1960, 1 ABR 18/59

   
Schlagworte: Tariffähigkeit, Gewerkschaft
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 ABR 18/59
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 02.11.1960
   
Leitsätze: Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 97 Abs. 5 ArbGG findet auch in einem Verfahren statt, das über die Frage der Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation geführt wird, wenn in einem solchen Verfahren die Tariffähigkeit eines zur Spitzenorganisation gehörenden Mitgliedsverbandes strittig wird.
Vorinstanzen:
   

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