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BAG, Ur­teil vom 23.09.2015, 5 AZR 767/13

   
Schlagworte: Arbeitszeitkonto, Arbeitszeitguthaben, Darlegungslast
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 767/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 23.09.2015
   
Leitsätze: Die Vereinbarung von Vertrauensarbeitszeit steht weder der Führung eines Arbeitszeitkontos entgegen noch schließt sie die Abgeltung eines aus Mehrarbeit des Arbeitnehmers resultierenden Zeitguthabens aus.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Herford, Urteil vom 24.10.2012 - 2 Ca 380/12
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 2.7.2013 - 14 Sa 1706/12
   

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