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BAG, Ur­teil vom 10.10.2007, 7 AZR 795/06

   
Schlagworte: Befristung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 795/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 10.10.2007
   
Leitsätze: Auf § 14 Abs 1 S 2 Nr 2 TzBfG kann nur die Befristung des ersten Arbeitsvertrags gestützt werden, den der Arbeitnehmer im Anschluss an seine Ausbildung oder sein Studium abschließt. Eine Vertragsverlängerung ist mit dem in dieser Vorschrift normierten Sachgrund nicht möglich.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln Landesarbeitsgericht Köln
   

zur Ur­teils­be­spre­chung:
07/84 Ein­ma­li­ge Be­fris­tung ei­nes Ar­beits­ver­tra­ges im An­schluss an ei­ne Be­rufs­aus­bil­dung

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