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Hes­si­scher VGH, Ur­teil vom 28.09.2009, 1 B 2487/09

   
Schlagworte: Beamtenrecht
   
Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof
Aktenzeichen: 1 B 2487/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 28.09.2009
   
Leitsätze: Die Festsetzung einer Altersgrenze, mit deren Erreichen der Beamte von Gesetzes wegen in den Ruhestand tritt, steht mit den Vorgaben der RL 2000/78/EG und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes in Einklang. Sie stellt keine unzulässige Altersdiskriminierung dar.
Vorinstanzen: Verwaltungsgericht Frankfurt, Beschluss vom 6.08.2009, 9 L 1887/09.F (V)
   

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