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BAG, Be­schluss vom 27.01.2016, 5 AZR 263/15 (A)

   
Schlagworte: Altersdiskriminierung, Diskriminierung, Berufsfreiheit
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 263/15 (A)
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 27.01.2016
   
Leitsätze: 1. Ist FCL.065 b des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 mit dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters in Art. 21 Abs. 1 GRC vereinbar?
2. Ist FCL.065 b des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 mit Art. 15 Abs. 1 GRC, wonach jede Person das Recht hat zu arbeiten und einen frei gewählten oder angenommenen Beruf auszuüben, vereinbar?
3. Falls die erste und zweite Frage bejaht werden:
a) Fallen unter den Begriff des „gewerblichen Luftverkehrs“ im Sinne der FCL.065 b bzw. der Bestimmung dieses Begriffs in FCL.010 des An-hangs I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 auch sog. Leerflüge im Gewerbebetrieb eines Luftverkehrsunternehmens, bei denen weder Fluggäste, noch Fracht oder Post befördert werden?
b) Fallen unter den Begriff des „gewerblichen Luftverkehrs“ im Sinne der FCL.065 b bzw. der Bestimmung dieses Begriffs in FCL.010 des An-hangs I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 die Ausbildung und Abnahme von Prüfungen, bei denen der über 65-jährige Pilot sich als nicht flie-gendes Mitglied der Crew im Cockpit des Flug-zeugs aufhält?
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 30.07.2014 - 9 Ca 9995/13
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 20.03.2015 - 4 Sa 966/14
   

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