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LAG Köln, Ur­teil vom 04.06.2007, 14 Sa 201/07

   
Schlagworte: Sozialplan
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 14 Sa 201/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 04.06.2007
   
Leitsätze:

Es verstößt nicht gegen § 75 BetrVG, wenn in einem Sozialplan für Arbeitnehmer, die unmittelbar nach ihrem Ausscheiden in den vorgezogenen Ruhestand gehen können, geringere Sozialplanleistungen vorgesehen werden.

Nach § 10 Nr 6 AGG ist eine entsprechende Differenzierung in Sozialplänen zulässig.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln
   

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