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LAG Köln, Ur­teil vom 01.08.2008, 4 Sa 590/08

   
Schlagworte: Kündigung: Verhaltensbedingt
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 4 Sa 590/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 01.08.2008
   
Leitsätze: Rauchen in einem Bereich eines Lebensmittel-Betriebes, in dem ein Rauchverbot gilt, kann jedenfalls nach wiederholter Abmahnung eine ordentliche Kündigung auch bei langer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers rechtfertigen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bonn
   

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