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LAG Köln, Ur­teil vom 27.10.2008, 5 Sa 827/08

   
Schlagworte: Haftung des Arbeitnehmers
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 5 Sa 827/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 27.10.2008
   
Leitsätze:

1. Versetzt ein vorgesetzter Schichtleiter im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung über Arbeitspflichten einem Mitarbeiter eine Ohrfeige, hat er an den Arbeitnehmer ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.

2. Führt die Ohrfeige zu keinerlei weiteren Verletzungsfolgen, ist ein Schmerzensgeld von 800,00 € als Mindestbetrag angemessen; muss sich der Geschlagene hingegen in ärztliche Behandlung begeben, ist ein mehrfach höheres Schmerzensgeld angemessen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, 13. Februar 2008, Az: 3 Ca 2145/07, Urteil
   

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