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ArbG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 29.06.2007, 12 Ca 175/07

   
Schlagworte: Staatliche Neutralität, Neutralität: Staatliche
   
Gericht: Arbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 12 Ca 175/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 29.06.2007
   
Leitsätze:

Das dauerhafte Tragen einer Baskenmütze, die das Haar, Haaransatz und die Ohren komplett verdeckt, durch eine Sozialpädagogin anstelle des zuvor von ihr getragenen islamischen Kopftuchs verstößt gegen das staatliche Neutralitätsgebot des § 57 Abs. 4 Satz 1 SchG NW. Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist für die religiöse Bekundung auf den objektiven Empfängerhorizont abzustellen. Unerheblich ist dabei, wie die Klägerin das Tragen der Baskenmütze verstanden wissen will.

Vorinstanzen:
   

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