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ArbG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 02.06.2009, 7 Ca 515/09

   
Schlagworte: Altersteilzeit, Krankheit
   
Gericht: Arbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 7 Ca 515/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 02.06.2009
   
Leitsätze: Eine Regelung in einem Altersteilzeitvertrag, nach der der Arbeitnehmer Krankheitszeiträume in der Arbeitsphase, die den 6-Wochenzeitraum überschreiten, zur Hälfte nacharbeiten muss, ist nicht unangemessen i.S.d. § 307 BGB.
Vorinstanzen:
   

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