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BAG, Ur­teil vom 20.10.2015, 9 AZR 743/14

   
Schlagworte: Kündigung: Kirche, Ehebruch, Kündigung: Ehebruch, Wiedereinstellung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 743/14
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.10.2015
   
Leitsätze:

1. Die nationalen Gerichte haben die Verpflichtung, die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu berücksichtigen und in die nationale Rechtsordnung mittels einer konventionsfreundlichen Auslegung einzupassen.


2. Lässt sich aus dem nationalen Recht auch nach konventionsfreundlicher Auslegung unter Anwendung der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung und Verfassungsinterpretation kein Anspruch herleiten, dürfen die Gerichte keine Anspruchsgrundlage annehmen.

 

3. Die nationale Zivilrechts- und Zivilverfahrensrechtsdogmatik stehen der richterrechtlichen Anerkennung eines Wiedereinstellungsanspruchs trotz einer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellten Konventionsverletzung durch ein rechtskräftiges klageabweisendes Urteil im Kündigungsschutzverfahren entgegen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 22.11.2013 - 5 Ca 2480/13
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 5.6.2014 - 11 Sa 1484/13
   

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