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BAG, Ur­teil vom 10.02.2015, 9 AZR 455/13

   
Schlagworte: Urlaub, Urlaubsabgeltung, Urlaub: Kündigung, Freistellung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 455/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 10.02.2015
   
Leitsätze: Ein Arbeitgeber gewährt durch eine Freistellungserklärung für den Zeit-raum nach dem Zugang einer fristlosen Kündigung nur dann wirksam Urlaub, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Dortmund, Urteil vom 29.3.2012 - 6 Ca 4596/11
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 14.3.2013 - 16 Sa 763/12
   

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