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Die Auswahl der korrekten Rechtsform ist für den weiteren Erstellungsverlauf notwendig. Nur so kann gewährleistet werden, dass die richtigen Angaben von Ihnen abgefragt werden.
Auf ein Impressum darf der Diensteanbieter nur verzichten, wenn die Website rein für persönliche oder familiäre Zwecke genutzt wird.
Diese private Nutzung ist sehr eng zu verstehen. Abgestellt wird hierbei auf den vom Gesetz geforderten Begriff der Geschäftsmäßigkeit. Diese liegt bereits dann vor, wenn der Diensteanbieter mit seiner Website einen Geschäftszweck, sei es der eigene oder ein fremder, fördert! Schon die Nutzung von sog. Affiliate-Links (Links, die gegen Provision auf eine bestimmte Seite vermitteln) oder Werbebanner, hat somit eine Impressumspflicht zur Folge. Entscheidend ist also, ob der Link einen hinweisenden oder einen werbenden Charakter hat.
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Sollten Sie Ihre Unternehmung in ein Register eingetragen haben, so müssen Sie hier die entsprechenden Daten hinterlegen.
Bitte beachten Sie, dass das Handelsregister in die Abteilungen A (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine) und B (Kapitalgesellschaften) unterteilt ist.
Die GmbH & Co. KG ist demnach in der Abteilung A und die zugehörige Komlementär-GmbH in die Abteilung B eingetragen.
Bitte geben Sie hier die Vertretungsberechtigten Ihrer Unternehmung an. Die Vertretungsbefugnis ergibt sich aus der Gesellschaftsform, dem Gesellschaftsvertrag oder den gesetzlichen Regelungen. Durch den Gesellschaftsvertrag können ggf. abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Bei mehreren Vertretungsberechtigten sollten alle genannt und deren Position aufgeführt werden.
- AG, e. V., e. G.: vertreten durch den Vorstand
- GbR: vertreten durch die Gesellschafter
- GmbH: vertreten durch die Geschäftsführer
- GmbH & Co. KG: vertreten durch die Komplementär-GmbH, die wiederum vertreten durch Ihren Geschäftsführer
- KG: vertreten durch die Komplementäre
- OHG: vertreten durch die Gesellschafter
USt-IdNr. = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: Wenn Ihnen eine Umsatzsteuer-IdNr zugeteilt ist, muss diese im Impressum angegeben werden.
Achtung!: Es ist nicht Ihre persönliche Steuernummer (Steueridentifikationsnummer) gemeint!