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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 17.03.2009, 17 Sa 848/08

   
Schlagworte: Arbeitgeberverband
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 17 Sa 848/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 17.03.2009
   
Leitsätze:

1. Die einvernehmliche Aufhebung der Mitgliedschaft eines Arbeitgebers in einem tarifschließenden Arbeitgeberverband mit sofortiger Wirkung ist nach vereinsrechtlichen Grundsätzen zulässig, wenn die Satzung des Arbeitgeberverbandes sie nicht ausdrücklich ausschließt.

2. Die Abgabe der zum Abschluss des Aufhebungsvertrages führenden Willenserklärung obliegt, soweit die Satzung nicht ausdrücklich anderes bestimmt, dem Vorstand des Vereins.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Solingen, 06.05.2008 - 1 Ca 1681/07,
nachgehend:
Bundesarbeitsgericht, 18.05.2011 - 4 AZR 457/09
   

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