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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

EuGH, Ur­teil vom 22.10.2009, C-116/08 - Meerts

   
Schlagworte: Elternzeit, Teilzeit, Elternzeit: Abfindung, Elternzeit: Teilzeit, Abfindung: Diskriminierung
   
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-116/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.10.2009
   
Leitsätze:
Vorinstanzen: Hof van Cassatie (Belgien), Entscheidung vom 25.02.2008
   

Pa­ra­graf 2 Nrn. 6 und 7 der am 14. De­zem­ber 1995 ge­schlos­se­nen Rah­men­ver­ein­ba­rung über den El­tern­ur­laub, die im An­hang der Richt­li­nie 96/34/EG des Ra­tes vom 3. Ju­ni 1996 zu der von UN­ICE, CEEP und EGB ge­schlos­se­nen Rah­men­ver­ein­ba­rung über El­tern­ur­laub in der durch die Richt­li­nie 97/75/EG des Ra­tes vom 15. De­zem­ber 1997 geänder­ten Fas­sung ent­hal­ten ist, ist da­hin aus­zu­le­gen, dass er im Fall der ein­sei­ti­gen Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­trags ei­nes un­be­fris­tet und in Voll­zeit an­ge­stell­ten Ar­beit­neh­mers durch den Ar­beit­ge­ber oh­ne schwer­wie­gen­den Grund oder oh­ne Ein­hal­tung der ge­setz­li­chen Kündi­gungs­frist während ei­nes auf Halb­zeit­ba­sis ge­nom­me­nen El­tern­ur­laubs des Ar­beit­neh­mers ei­ner Be­rech­nung der die­sem zu zah­len­den Entschädi­gung auf der Grund­la­ge sei­nes zum Zeit­punkt der Kündi­gung re­du­zier­ten Ge­halts ent­ge­gen­steht.

 

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