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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 12.02.2009, 2 Sa 2070/08

   
Schlagworte: Diskriminierung: Beweiserleichterung, Diskriminierung: Geschlecht, Diskriminierung: Entschädigung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 2 Sa 2070/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.02.2009
   
Leitsätze:

1. Statistische Daten können im Grundsatz ein Indiz für eine geschlechtsspezifische Benachteiligung im Rahmen des § 22 AGG sein, wenn sie im Bezugspunkt der konkreten Maßnahme (Einstellung, Beförderung) aussagekräftig sind.

2. Ein solches Datum kann beispielsweise das Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Bewerbungen einerseits und der Geschlechterverteilung bei den schließlich getroffenen Auswahlentscheidungen andererseits sein.

3. Demgegenüber hat die Geschlechterverteilung in der Gesamtbelegschaft im Verhältnis zu der Geschlechterverteilung in den Führungspositionen keinen entsprechenden Aussagewert, denn diese sagt nichts über die Frage der Qualifikation für und die Anzahl von Bewerbungen auf Führungspositionen aus.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 28.04.2006, 28 Ca 5196/06
   

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