HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 20.05.2008, 9 AZR 219/07

   
Schlagworte: Urlaubsabgeltung, Elternzeit
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 9 AZR 219/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.05.2008
   
Leitsätze: Der vor einer ersten Elternzeit entstandene Anspruch auf Erholungsurlaub wird nach § 17 Abs 2 BErzGG auf die Zeit nach einer weiteren Elternzeit übertragen, die sich unmittelbar an die frühere Elternzeit anschließt. Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Rheine, Urteil vom 23.05.2006, 3 Ca 78/06, Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 17.01.2007, 18 Sa 997/06
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 9 AZR 219/07