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BAG, Ur­teil vom 22.04.2009, 4 AZR 111/08

   
Schlagworte: Koalitionsfreiheit, OT-Mitgliedschaft
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 4 AZR 111/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.04.2009
   
Leitsätze: In einem Arbeitgeberverband, dessen Satzung den unmittelbaren Einfluss von Mitgliedern ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedern) auf Entscheidungen über die Verwendung eines Arbeitskampffonds vorsieht und dadurch den notwendigen Gleichlauf von Verantwortlichkeit und Betroffenheit in Bezug auf Tarifnormen nicht mehr gewährleistet, kann ein bisher tarifgebundenes Mitgliedsunternehmen nicht tarifrechtlich wirksam in den OT-Status überwechseln.
Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2007, 17 Sa 1298/07
Arbeitsgericht Wuppertal, Urteil vom 27.06.2007, 6 Ca 329/07
   

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