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BAG, Ur­teil vom 16.01.2018, 7 AZR 622/15

   
Schlagworte: Erwerbsminderungsrente, Behinderung, Schwerbehinderter Mensch, Gleichstellung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 7 AZR 622/15
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 16.01.2018
   
Leitsätze: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung aufgrund des Eintritts einer teilweisen Erwerbsminderung erfordert bei einem schwerbehinderten oder ihm gleichgestellten Menschen nach § 92 Satz 1 SGB IX in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung die vorherige Zustimmung des Integrationsamts, wenn bei Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Eintritt der auflösenden Bedingung nach §§ 21, 15 Abs. 2 TzBfG die Anerkennung der Schwerbehinderung oder die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen erfolgt ist oder die entsprechende Antragstellung mindestens drei Wochen zurückliegt.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Fulda, Urteil vom 29.11.2013, 1 Ca 195/13
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 17.07.2015, 3 Sa 1544/13
   

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