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BFH, Ur­teil vom 30.04.2009, VI R 54/07

   
Schlagworte: Sozialversicherungsrecht, Scheinselbstständigkeit, Lohnsteuer
   
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 54/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 30.04.2009
   
Leitsätze:

 

1. Eine dem Arbeitgeber erteilte Anrufungsauskunft (§ 42e EStG) stellt nicht nur eine Wissenserklärung (unverbindliche Rechtsauskunft) des Betriebsstätten-FA darüber dar, wie im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Sie ist vielmehr feststellender Verwaltungsakt i.S. des § 118 Satz 1 AO, mit dem sich das FA selbst bindet.

2. Die Vorschrift des § 42e EStG gibt dem Arbeitgeber nicht nur ein Recht auf förmliche Bescheidung seines Antrags. Sie berechtigt ihn auch, eine ihm erteilte Anrufungsauskunft erforderlichenfalls im Klagewege inhaltlich überprüfen zu lassen. ´

Leitsätze 1 und 2: Änderung der Rechtsprechung

Vorinstanzen: Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.10.2005, 11 K 626/02
   

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