HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Köln, Be­schluss vom 12.10.2009, 2 TaBV 20/09

   
Schlagworte: Betriebsrat, Kostenerstattung
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 2 TaBV 20/09
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 12.10.2009
   
Leitsätze: Macht ein Anwalt einen anderen als den nach Betriebsratsbeschluss beauftragten Anspruch geltend und verlangt er dies, bevor der Betriebsrat selbst den Anspruch bei der Arbeitgeberin angemeldet hat, ist sein Tätigwerden nicht erforderlich i. S. d. § 40 BetrVG.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.10.2008, Aktenzeichen 12 BV 279/08
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 2 TaBV 20/09