HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Köln, Ur­teil vom 08.11.2010, 2 Sa 612/10

   
Schlagworte: Kündigung: Fristlos, Alkoholverbot, Weihnachtsgeld
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 2 Sa 612/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 08.11.2010
   
Leitsätze:

Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte weitere 1.104,48 Euro nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 17.09.2009 zu zahlen.

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 25.11.2009, 3 Ca 1611/09
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 2 Sa 612/10