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BAG, Ur­teil vom 22.09.2009, 1 AZR 316/08

   
Schlagworte: Teilzeit: Abfindung, Abfindung: Teilzeit, Sozialplan: Abfindungsanspruch
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 AZR 316/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.09.2009
   
Leitsätze:

1. Sozialpläne können bestimmen, dass sich die Abfindungshöhe nach der zuletzt bezogenen Monatsvergütung richtet.

2. Sozialpläne können regeln, dass in Fällen, in denen sich die individuelle Arbeitszeit in der näheren Vergangenheit wesentlich geändert hat, nicht das letzte Entgelt, sondern eine die gesamte Betriebszugehörigkeit einbeziehende Durchschnittsberechnung maßgeblich ist.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 09.08.2007, 4 Ca 1499/07
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.012008, 9 Sa 1116/07
   

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