Update Arbeitsrecht 19|2020 vom 16.09.2020
Arbeit und Soziales
Vereinfachter Zugang zu Hartz-IV-Leistungen bis zum Jahresende verlängert
Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nochmals um drei Monate bis Ende 2020 verlängert.
UPDATE
ARBEITSRECHT
Dieser Artikel ist Bestandteil des kostenpflichtigen Entscheidungsreports Update Arbeitsrecht.
Wenn Sie weiterlesen möchten, melden Sie sich bitte als registrierter Abonnent an (Anmeldung / Login) oder abonnieren Sie Update Arbeitsrecht. Ein kostenfreies Ansichtsexemplar finden Sie hier.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |