Update Arbeitsrecht 01|2021 vom 13.01.2021
Leitsatzreport
BAG: Kündigungsschutzklagen können wirksam erhoben werden, ohne dass die Anschrift des Arbeitnehmers in der Klageschrift genannt wird
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 01.10.2020, 2 AZR 247/20
UPDATE
ARBEITSRECHT
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