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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 29.07.2009, 2 Sa 470/09

   
Schlagworte: Freiwilligkeitsvorbehalt, AGB, Weihnachtsgeld, Widerrufsvorbehalt
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 2 Sa 470/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 29.07.2009
   
Leitsätze:

Weist ein Arbeitgeber in einem vorformulierten Arbeitsvertrag, der keine Zusage über die Leistung einer Sonderzahlung enthält, darauf hin, die Gewährung einer solchen begründe keinen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers, benachteiligt ein klar und verständlich formulierter Freiwilligkeitsvorbehalt den Arbeitnehmer auch dann nicht unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB, wenn der Arbeitgeber diesen Vorbehalt mit einem Widerrufsvorbehalt kombiniert (in Anschluss an BAG 30.07.2008 - 10 AZR 606/07 - EzA § 307 BGB 2002 Nr. 38). Der Widerrufsvorbehalt dient in diesem Fall nur der Stützung des Freiwilligkeitsvorbehalts mit der Folge, dass eine betriebliche Übung nicht entstehen kann.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 06.04.2009, 5 Ca 3995/08
   

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