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BAG, Ur­teil vom 22.04.1998, 5 AZR 92/97

   
Schlagworte: Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag, Freie Mitarbeit, Scheinselbständigkeit
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 92/97
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 22.04.1998
   
Leitsätze: 1. Ein Dauerarbeitsverhältnis kann auch dann entstehen, wenn die einzelnen Einsätze jeweils vorher verabredet werden. Das setzt aber voraus, daß der Arbeitnehmer häufig und über einen längeren Zeitraum herangezogen wird, er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch macht und er darauf vertrauen kann, auch in Zukunft herangezogen zu werden. Ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten reicht dazu im Regelfall nicht aus.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin
Landesarbeitsgericht Berlin
   

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