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BFH, Be­schluss vom 23.08.2007, VI B 42/07

   
Schlagworte: Pendlerpauschale, Entfernungspauschale, Einkommensteuer
   
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI B 42/07
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 23.08.2007
   
Leitsätze:

1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das ab 2007 geltende Abzugsverbot des § 9 Abs. 2 EStG betreffend Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungsgemäß ist.

2. Ein Beitritt des Bundesministeriums der Finanzen zu einem vor dem Bundesfinanzhof anhängigen Beschwerdeverfahren ist jedenfalls dann unzulässig, wenn es sich um eine Sache wegen Aussetzung der Vollziehung handelt.

Vorinstanzen: Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 02.03.2007, 7 V 21/07
   

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