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BAG, Ur­teil vom 23.02.2016, 3 AZR 960/13

   
Schlagworte: Betriebsvereinbarung, Gesamtzusage
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 3 AZR 960/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 23.02.2016
   
Leitsätze: Eine Umdeutung einer unwirksamen Betriebsvereinbarung in eine Gesamtzusage nach § 140 BGB ist möglich, wenn hinreichende Anhalts-punkte für einen entsprechenden hypothetischen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers bestehen. Der Umdeutung von Betriebsvereinbarungen über Leistungen der betrieblichen Altersversorgung steht keine gegenüber Betriebsvereinbarungen erschwerte Abänderungsmöglichkeit der Gesamtzusage entgegen; sie entsprechen sich im Wesentlichen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.5.2009 - 9/10 Ca 6285/08
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 3.7.2013 - 6 Sa 1321/12
   

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