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LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Ur­teil vom 31.03.2009, 2 Sa­Ga 1/09

   
Schlagworte: Streik: Sympathiestreik, Arbeitskampf, Streik: Solidaritätsstreik, Streik: Unterstützungsstreik
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 2 SaGa 1/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 31.03.2009
   
Leitsätze:

Auch im Bereich des Flugverkehrs und der Flugsicherung sind Arbeitskämpfe nicht grundsätzlich rechtswidrig.

Dieser Grundsatz gilt auch für gewerkschaftliche Streiks, die der Unterstützung eines Hauptarbeitskampfes dienen.

Die Zulässigkeit eines Unterstützungsstreiks richtet sich - wie bei anderen Arbeitskampfmaßnahmen - nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Stuttgart - Kammern Ludwigsburg -, Urteil vom 02.03.2009, 12 Ga 4/09
   

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