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Hes­si­sches LAG, Ur­teil vom 07.04.2009, 13 Sa 1166/08

   
Schlagworte: Kündigung: Fristlos, Private Telefonate
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 13 Sa 1166/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 07.04.2009
   
Leitsätze: Droht ein Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in einer Nutzungsvereinbarung Mobiltelefon den Widerruf der Erlaubnis "gelegentlicher" privater Nutzung für den Fall der "mißbräuchlichen Ausweitung der Nutzung" an, so ist eine statt dessen ausgesprochenen Kündigung jedenfalls ohne vorherige Abmahnung unwirksam.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Darmstadt, Urteil vom 05.03.2008, 5 Ca 371/07
   

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